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Bluthochdruck? Wir kümmern uns!

Ihr Gutes Recht: Pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke

Patientinnen und Patienten haben seit Sommer 2022 einen gesetzlichen Anspruch auf neue pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke. Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung bei bestimmten Erkrankungen zu verbessern. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten.

Wenn Sie Arzneimittel gegen Bluthochdruck einnehmen

Viele Menschen haben zu hohen Blutdruck und nehmen dagegen Medikamente. Die Apotheke hilft bei der Kontrolle, ob die Therapie gut angeschlagen hat.

Was passiert in der Apotheke?

Die Apotheke misst nach einem standardisierten Verfahren Ihren Blutdruck. Da der Blutdruck sich schnell ändern kann, werden drei Messungen nacheinander durchgeführt. Der Mittelwert bildet dann ein verlässlicheres Ergebnis. Deswegen müssen Sie eine gute Viertelstunde Zeit mitbringen. Je nachdem, wie hoch der Wert ist, erhalten Sie weitere Empfehlungen.

Wer hat Anspruch auf die Leistung?

Wenn Ihr Arzt Ihnen blutdrucksenkende Mittel verschrieben hat, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf die Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung. Aber auch, wenn sich Ihr Medikament gerade geändert hat, kann die Apotheke Sie unterstützen. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.

Warum das Ganze?

Bluthochdruck ist eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit. Wird er nicht ausreichend behandelt, steigt das Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall oder Organschäden deutlich an. Wer Medikamente gegen Bluthochdruck verschrieben bekommt, sollte sich deswegen regelmäßig vergewissern, dass seine Werte,im grünen Bereich' liegen. Die standardisierte Blutdruckmessung in der Apotheke hilft dabei.

Die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen im Überblick:

Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote der Apotheke, wenn sie:

  • fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen (Polymedikation)
  • gegen eine Krebserkrankung neue Tabletten oder
  • nach einer Organtransplantation neue Medikamente verordnet bekommen, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen (Immunsuppressiva)
  • einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck haben und Blutdrucksenker einnehmen
  • Medikamente zum Inhalieren erhalten

Sie haben Fragen oder sind unsicher? Sprechen Sie uns an!

Worum geht es?

Viele Menschen haben die ärztliche Diagnose, dass ihr Blutdruck zu hoch ist, und nehmen dagegen Medikamente. Die Apotheke hilft bei der Kontrolle, ob die Therapie gut angeschlagen hat, indem sie vor Ort den Blutdruck misst und schaut, ob alles in Ordnung ist.

Wer hat Anspruch darauf?

Wenn Ihr Arzt Ihnen blutdrucksenkende Mittel verschrieben hat, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf die Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung. Hat sich Ihr Medikament geändert, kann die Apotheke auch zwischendurch messen.

Wer trägt die Kosten?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, sprechen Sie uns an.

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