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Polymedikation? Wir beraten!

Ihr Gutes Recht: Pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke

Patientinnen und Patienten haben seit Sommer 2022 einen gesetzlichen Anspruch auf neue pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke. Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung bei bestimmten Erkrankungen zu verbessern. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten.

Wenn Sie dauerhaft 5 Medikamente oder mehr einnehmen

Viele Menschen nehmen dauerhaft fünf oder mehr Medikamente ein. (Man spricht dann von Polymedikation.) Je mehr Arzneimittel eingenommen werden, desto größer wird das Risiko für Neben- und Wechselwirkungen. Die Apotheke kann durch ihre Beratung dazu beitragen, dass die Arzneimitteltherapie wirksamer und sicherer verläuft.

Was passiert in der Apotheke?

Das Apothekenteam erfasst in einem strukturierten Patientengespräch zunächst alle Arzneimittel, die Sie aktuell einnehmen. Danach folgt eine Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS-Prüfung) und es wird ein aktualisierter Medikationsplan erstellt. Bei Bedarf und mit Ihrer Einwilligung wird Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin hinzugezogen.

Wer hat Anspruch auf die Leistung?

Wenn Sie ambulant versorgt werden und dauerhaft mindestens fünf Arzneimittel einnehmen, die ärztlich verordnet wurden und systemisch (also auf den ganzen Organismus) wirken oder inhaliert werden, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung. Bei erheblichen Umstellungen Ihrer Medikation sind auch zusätzliche Termine möglich. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.

Warum das Ganze?

Bei der Anwendung von mehreren Arzneimitteln können gesundheitsgefährdende Probleme auftreten. Neben- und Wechselwirkungen, falsche Dosierungen oder fehlerhafte Anwendungen können die Wirksamkeit der Medikation einschränken oder sogar zusätzliche Beschwerden auslösen. Die Apotheke hilft dabei, solche Probleme zu vermeiden.

Die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen im Überblick:

Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote der Apotheke, wenn sie:

  • fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen (Polymedikation)
  • gegen eine Krebserkrankung neue Tabletten oder
  • nach einer Organtransplantation neue Medikamente verordnet bekommen, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen (Immunsuppressiva)
  • einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck haben und Blutdrucksenker einnehmen
  • Medikamente zum Inhalieren erhalten

Sie haben Fragen oder sind unsicher? Sprechen Sie uns an!

Worum geht es?

Viele Menschen nehmen dauerhaft fünf oder mehr Medikamente ein. Ihr Risiko für arzneimittelbezogene Probleme steigt dadurch stark an. Die Apotheke kann durch professionelle Beratung dazu beitragen, dass diese sogenannte Polymedikation wirksam und sicher verläuft.

Wer hat Anspruch darauf?

Wenn Sie ambulant versorgt werden und dauerhaft mindestens fünf Arzneimittel einnehmen, die nach ärztlicher Verordnung systemisch (also auf den ganzen Organismus) wirken oder inhaliert werden, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung. Bei erheblichen Umstellungen Ihrer Medikation sind auch zusätzliche Termine möglich.

Wer trägt die Kosten?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, sprechen Sie uns an.

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